Handelsrechtliche Bedeutung einer vertraglichen Garantiehaftung des Herstellers 'für den es angeht' : Zugleich eine Besprechung von BGH

Eine von Rechtsprechung und Literatur entwickelte Rechtsfigur, die diese Verschiebung zwischen ökonomischem Interesse und rechtlicher Anspruchsposition angemessen zu berücksichtigen versucht, ist der Gedanke des 'für den es angeht'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
VerfasserIn: Lehmann, Michael
Ort / Verlag / Datum:10.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
347.7 Handelsrecht
347 Zivilrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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