Novelle zum Urheberrechtsgesetz : Massgeschneidert fürs Kabel-TV

Der Oberste Gerichtshof hat 1974 in einem Urteil das Kabelfernsehen als Sendevorgang bezeichnet. Damit mussten die Kabelfernsehgesellschaften die Einwiligung der Urheber für ihre 'Sendung' einholen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wirtschaft (1980)
Ort / Verlag / Datum:15.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
654.19 Kabelfernsehen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Oberste Gerichtshof hat 1974 in einem Urteil das Kabelfernsehen als Sendevorgang bezeichnet. Damit mussten die Kabelfernsehgesellschaften die Einwiligung der Urheber für ihre 'Sendung' einholen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog