Novelle zum Urheberrechtsgesetz : Massgeschneidert fürs Kabel-TV

Der Oberste Gerichtshof hat 1974 in einem Urteil das Kabelfernsehen als Sendevorgang bezeichnet. Damit mussten die Kabelfernsehgesellschaften die Einwiligung der Urheber für ihre 'Sendung' einholen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wirtschaft (1980)
Ort / Verlag / Datum:15.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
654.19 Kabelfernsehen
Region:Österreich
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