Beschränkung der Witwenpension zum 26.6.1981 aufgehoben

Werden die Worte 'wenn diese seinen Lebensunterhalt überwiegend bestritten hat und er im Zeitpunkt ihres Todes erwerbsunfähig und bedürftig ist, solange die beiden letzten Voraussetzungen zutreffen' als verfassungswidrig aufgehoben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1980)
Ort / Verlag / Datum:11.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.46 Witwenpension
368.43 Pensionsversicherung (SV)
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
347.991 Verfassungsgerichtshof
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Werden die Worte 'wenn diese seinen Lebensunterhalt überwiegend bestritten hat und er im Zeitpunkt ihres Todes erwerbsunfähig und bedürftig ist, solange die beiden letzten Voraussetzungen zutreffen' als verfassungswidrig aufgehoben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog