Beschränkung der Witwenpension zum 26.6.1981 aufgehoben
Werden die Worte 'wenn diese seinen Lebensunterhalt überwiegend bestritten hat und er im Zeitpunkt ihres Todes erwerbsunfähig und bedürftig ist, solange die beiden letzten Voraussetzungen zutreffen' als verfassungswidrig aufgehoben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.46 Witwenpension
368.43 Pensionsversicherung (SV) 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 34.038 Rechtsprechung 347.991 Verfassungsgerichtshof |
Region: | Österreich
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Dokument Nr. A-030032 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |