Zur notwendigen Neuordnung des Rundfunks
Der Rundfunkbegriff ist eine verfassungsrechtliche Vorgabe nur für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern, nicht dagegen für die Antwort auf die Frage, wer Rundfunkprogramme veranstalten darf.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 25)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 18.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Rundfunk
654.19 Fernsehen 342.72/.73 Freiheit 342.7 Grundrechte |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Rundfunkbegriff ist eine verfassungsrechtliche Vorgabe nur für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern, nicht dagegen für die Antwort auf die Frage, wer Rundfunkprogramme veranstalten darf. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |