Zur notwendigen Neuordnung des Rundfunks

Der Rundfunkbegriff ist eine verfassungsrechtliche Vorgabe nur für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern, nicht dagegen für die Antwort auf die Frage, wer Rundfunkprogramme veranstalten darf.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 25)
VerfasserIn: Starck, Christian
Ort / Verlag / Datum:18.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Rundfunk
654.19 Fernsehen
342.72/.73 Freiheit
342.7 Grundrechte
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Rundfunkbegriff ist eine verfassungsrechtliche Vorgabe nur für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern, nicht dagegen für die Antwort auf die Frage, wer Rundfunkprogramme veranstalten darf.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog