Zur notwendigen Neuordnung des Rundfunks

Der Rundfunkbegriff ist eine verfassungsrechtliche Vorgabe nur für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern, nicht dagegen für die Antwort auf die Frage, wer Rundfunkprogramme veranstalten darf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 25)
VerfasserIn: Starck, Christian
Ort / Verlag / Datum:18.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Rundfunk
654.19 Fernsehen
342.72/.73 Freiheit
342.7 Grundrechte
Region:BRD
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