Zur notwendigen Neuordnung des Rundfunks
Der Rundfunkbegriff ist eine verfassungsrechtliche Vorgabe nur für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern, nicht dagegen für die Antwort auf die Frage, wer Rundfunkprogramme veranstalten darf.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 25)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 18.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Rundfunk
654.19 Fernsehen 342.72/.73 Freiheit 342.7 Grundrechte |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-029036 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |