Warum Kaffee nicht gleich Kaffee ist : Bocksprünge der Getränkesteuer zuungunsten des Gastgewerbes

Wenn eine Hausfrau im Lebensmittelgeschäft Kaffee oder Tee kauft, dann sind im Preis 8 Prozent Mehrwertsteuer eingeschlossen - wie bei Nahrungs-und Genussmitteln üblich. Wenn der gleiche Kaffee oder Tee mit heissem Wasser gemischt und einem Gast auf den Tisch gestellt wird, dann wird daraus plötzlic...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wirtschaft (1980)
Ort / Verlag / Datum:15.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:380.8 Gastgewerbe
658.8.03 Preisbildung, betriebliche
336.2.026 Steuerbelastung
336.2 Getränkesteuer
Region:Österreich
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