Kabel-TV: Neues Urheberrecht schont Teilnehmer : Übernahme ausländischer TV-Programme nun gesichert. Gesetzliche Lizenzen. KTV-Gesellschaften wollen Urheberrechtsentgelte tragen

Grosse Erleichterung bei Kabelfernsehbetreibern und Konsumenten: Als erstes europäisches Land hat Österreich durch eine am 1. Juli 1980 in Kraft getretene Novelle zum Urheberrechtsgesetz dafür vorgesorgt, dass die Übertragung ausländischer TV-Programme im Kabelfernsehen gewährleistet ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Tiroler Tageszeitung (1980)
Ort / Verlag / Datum:09.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.17 Kabelfernsehen
Region:Österreich
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