Generalprävention und Alternativen zur Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe als Primärstrafe grundsätzlich nur verhängt über Täter mit einem Sozialisationsdefizit oder, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sowie in Fällen der schweren Kriminalität.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Richterzeitung (1980; Nr 6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.26 Freiheitsstrafe
343.87 Resozialisierung 343.2/.7 Strafrecht 343.24/.29 Strafen 351.75 Sicherheit, öffentliche 343.9 Kriminalität |
Region: | Österreich
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