Generalprävention und Alternativen zur Freiheitsstrafe

Die Freiheitsstrafe als Primärstrafe grundsätzlich nur verhängt über Täter mit einem Sozialisationsdefizit oder, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sowie in Fällen der schweren Kriminalität.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Richterzeitung (1980; Nr 6)
VerfasserIn: Pallin, Franz
Ort / Verlag / Datum:06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.26 Freiheitsstrafe
343.87 Resozialisierung
343.2/.7 Strafrecht
343.24/.29 Strafen
351.75 Sicherheit, öffentliche
343.9 Kriminalität
Region:Österreich
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