Zur Verfassungsmässigkeit des 201 RVO

201 Satz 2 RVO ist verfassungskonform gesetzesergänzend dahingehend auszulegen, dass beim Tode eines versicherungspflichtig beschäftigten Rentners Sterbegeld mindestens in der Höhe zu zahlen ist wie bei einem Nur-Rentner.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialgerichtsbarkeit (1980; Nr 5)
VerfasserIn: Wiesner, Siegfried
Ort / Verlag / Datum:05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
368.4.025.8 Sozialversicherung: Versicherungsleistungen
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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