Zur Verfassungsmässigkeit des 201 RVO
201 Satz 2 RVO ist verfassungskonform gesetzesergänzend dahingehend auszulegen, dass beim Tode eines versicherungspflichtig beschäftigten Rentners Sterbegeld mindestens in der Höhe zu zahlen ist wie bei einem Nur-Rentner.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Sozialgerichtsbarkeit (1980; Nr 5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
368.4.025.8 Sozialversicherung: Versicherungsleistungen |
Region: | Deutschland
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Dokument Nr. A-027104 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |