Ein Vorschlag zur Reform der Rechtsmittelbelehrungspflicht im Zivilgerichtlichen Verfahren
Will man die Forderung nach Einführung einer obligatorischen, mit Sanktionen abgesicherten Rechtsmittelbelehrung rational untermauern, so ist mE in Österreich eine stärkere als die im Text vorgeschlagene Verankerung nicht erforderlich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1980; Nr 12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
347.965.4 Rechtsberatung 347.955 Rechtsmittel 347.95 Urteil: Zivilprozess |
Region: | Österreich
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