Ein Vorschlag zur Reform der Rechtsmittelbelehrungspflicht im Zivilgerichtlichen Verfahren

Will man die Forderung nach Einführung einer obligatorischen, mit Sanktionen abgesicherten Rechtsmittelbelehrung rational untermauern, so ist mE in Österreich eine stärkere als die im Text vorgeschlagene Verankerung nicht erforderlich.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1980; Nr 12)
VerfasserIn: König, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
347.965.4 Rechtsberatung
347.955 Rechtsmittel
347.95 Urteil: Zivilprozess
Region:Österreich
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