863 ABGB

Schon der allgemeine Sinn des in einem KollV verwendeten Wortes 'Pauschale', als der eines geschätzten Gesamtbetrages, rechtfertigt nicht die Annahme, die KollV-Parteien hätten darum auch Zulagen verstanden. Begründet der AG durch regelmässige, vorbehaltlose Gewährung bestimmter Leistungen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 3)
VerfasserIn: Tomandl, Theodor
Ort / Verlag / Datum:05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivverträge
34.038 Rechtsprechung
331.23 Lohnformen
331.116 Arbeitsverträge
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Schon der allgemeine Sinn des in einem KollV verwendeten Wortes 'Pauschale', als der eines geschätzten Gesamtbetrages, rechtfertigt nicht die Annahme, die KollV-Parteien hätten darum auch Zulagen verstanden. Begründet der AG durch regelmässige, vorbehaltlose Gewährung bestimmter Leistungen an die Gesamtheit seiner AN eine betriebliche Übung, wird diese Übung zum Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog