863 ABGB

Schon der allgemeine Sinn des in einem KollV verwendeten Wortes 'Pauschale', als der eines geschätzten Gesamtbetrages, rechtfertigt nicht die Annahme, die KollV-Parteien hätten darum auch Zulagen verstanden. Begründet der AG durch regelmässige, vorbehaltlose Gewährung bestimmter Leistungen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 3)
VerfasserIn: Tomandl, Theodor
Ort / Verlag / Datum:05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivverträge
34.038 Rechtsprechung
331.23 Lohnformen
331.116 Arbeitsverträge
Region:Österreich
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