Kündigung bei langdauernder Krankheit

Nach dem das Kündigungsschutzrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismässigkeit kommt eine ordentliche Kündigung wegen einer langanhaltenden Krankheit als letztes Mittel erst dann in Betracht, wenn dem Arbeitgeber die Durchführung von Überbrückungsmassnahmen nicht möglich oder nicht mehr zumutb...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980; Nr 18)
Ort / Verlag / Datum:30.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung
347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
347.998 Arbeitsgerichte
Region:Deutschland
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