Auslegung des Begriffes Ausbildungskosten bei vereinbarter Rückzahlungsverpflichtung

Darunter sind im Normalfall jene Kosten zu verstehen, die der Arbeitgeber über seine schon aus dem Arbeitsvertrag resultierenden Verpflichtungen hinaus für eine spezielle Ausbildung des Arbeitnehmers aufgewendet hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1980)
Ort / Verlag / Datum:27.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
347.513 Schadenersatz
347 Zivilrecht
658 Betriebswirtschaft
377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung
347.991 Gerichtshof, oberster
Region:Österreich
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