Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Schulwesen als administrativ gesetztes Recht

Rahmenrichtlinien für Unterricht und Erziehung im Schulwesen unterliegen einer Veröffentlichungspflicht. Sie müssen nach ihrem Wortlaut rechtskonforme Handlungsanweisungen geben, die keiner Interpretation durch höherrangiges Recht bedürfen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Öffentliche Verwaltung (1980; Nr 11)
VerfasserIn: Eiselt, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371 Schulwesen
351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit
34.134 Gesetzgebung
351.9 Verwaltungsrecht
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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