Gleichbehandlungsgrundsatz
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist weder ein rechtslogisches Prinzip noch ein schlichter Anwendungsfall des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes. Im Rahmen der Privatautonomie können verschiedene Vertragspartner grundsätzlich nach Belieben verschieden behandelt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.722 Gleichheit: Grundrechte
331.11 Arbeitnehmer 331.116 Arbeitsverträge 351.83 Arbeitsrecht |
Region: | Österreich
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