Gleichbehandlungsgrundsatz

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist weder ein rechtslogisches Prinzip noch ein schlichter Anwendungsfall des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes. Im Rahmen der Privatautonomie können verschiedene Vertragspartner grundsätzlich nach Belieben verschieden behandelt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1980)
Ort / Verlag / Datum:27.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.722 Gleichheit: Grundrechte
331.11 Arbeitnehmer
331.116 Arbeitsverträge
351.83 Arbeitsrecht
Region:Österreich
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