Parlament beschliesst neues Urhebergesetz
Durch die Novelle zum Urheberrecht erhalten die heimischen Kabelfernsehgesellschaften eine rechtliche Basis für ihre Übernahme ausländischer Programme, ebenso wird die private Überspielung auf Tonbänder neu geregelt. Das Ges.-m.-b.-H.-Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung des notwenidgen Stammkap...
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Veröffentlicht in: | Die Presse (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
654.17 Kabelfernsehen 658.114.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung 338.45:621.3 Elektroindustrie |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Durch die Novelle zum Urheberrecht erhalten die heimischen Kabelfernsehgesellschaften eine rechtliche Basis für ihre Übernahme ausländischer Programme, ebenso wird die private Überspielung auf Tonbänder neu geregelt. Das Ges.-m.-b.-H.-Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung des notwenidgen Stammkapitals auf 500.000 Schilling (derzeit 100.000) vor. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |