Parlament beschliesst neues Urhebergesetz

Durch die Novelle zum Urheberrecht erhalten die heimischen Kabelfernsehgesellschaften eine rechtliche Basis für ihre Übernahme ausländischer Programme, ebenso wird die private Überspielung auf Tonbänder neu geregelt. Das Ges.-m.-b.-H.-Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung des notwenidgen Stammkap...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1980)
Ort / Verlag / Datum:27.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
654.17 Kabelfernsehen
658.114.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung
338.45:621.3 Elektroindustrie
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Durch die Novelle zum Urheberrecht erhalten die heimischen Kabelfernsehgesellschaften eine rechtliche Basis für ihre Übernahme ausländischer Programme, ebenso wird die private Überspielung auf Tonbänder neu geregelt. Das Ges.-m.-b.-H.-Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung des notwenidgen Stammkapitals auf 500.000 Schilling (derzeit 100.000) vor.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog