Parlament beschliesst neues Urhebergesetz

Durch die Novelle zum Urheberrecht erhalten die heimischen Kabelfernsehgesellschaften eine rechtliche Basis für ihre Übernahme ausländischer Programme, ebenso wird die private Überspielung auf Tonbänder neu geregelt. Das Ges.-m.-b.-H.-Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung des notwenidgen Stammkap...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1980)
Ort / Verlag / Datum:27.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
654.17 Kabelfernsehen
658.114.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung
338.45:621.3 Elektroindustrie
Region:Österreich
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