Rechtsgrundlagen für das Tätigwerden von gewerblichen Sicherheitskräften
Private Schutzvorsorge auch in Form der professionellen Selbsthilfe ist erforderlich und zulässig. Einer Sonderregelung für private gewerbliche Sicherungsunternehmen bedarf es nicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980; Nr 17)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.75 Sicherheit, öffentliche
338.983 Gewerbepolitik 347 Zivilrecht 343.2/.7 Strafrecht 342.7 Grundrechte 343.228 Notwehr |
Region: | Deutschland
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