Rechtsgrundlagen für das Tätigwerden von gewerblichen Sicherheitskräften

Private Schutzvorsorge auch in Form der professionellen Selbsthilfe ist erforderlich und zulässig. Einer Sonderregelung für private gewerbliche Sicherungsunternehmen bedarf es nicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980; Nr 17)
VerfasserIn: Eberstein, Hermann
Ort / Verlag / Datum:06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.75 Sicherheit, öffentliche
338.983 Gewerbepolitik
347 Zivilrecht
343.2/.7 Strafrecht
342.7 Grundrechte
343.228 Notwehr
Region:Deutschland
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