Gerichtliche Überprüfung eines im Einigungsstellenverfahren beschlossenen Sozialplans im Konkursfalle
Diese Besetzung der Einigungsstelle ist jedoch nicht dahin zu verstehen, dass alle Einigungsstellenbeschlüsse, die vor der Verkündung der Entscheidung des Grossen Senats ergangen sind, schon deshalb rechtswidrig wären, weil die Einigungsstellen nicht mit einem Vertreter der Konkursgläubiger besetzt...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980; Nr 24)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung 347.98 Gerichte: Zuständigkeit 347.918 Schiedswesen |
Region: | Deutschland
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