Gerichtliche Überprüfung eines im Einigungsstellenverfahren beschlossenen Sozialplans im Konkursfalle

Diese Besetzung der Einigungsstelle ist jedoch nicht dahin zu verstehen, dass alle Einigungsstellenbeschlüsse, die vor der Verkündung der Entscheidung des Grossen Senats ergangen sind, schon deshalb rechtswidrig wären, weil die Einigungsstellen nicht mit einem Vertreter der Konkursgläubiger besetzt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980; Nr 24)
Ort / Verlag / Datum:13.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
347.918 Schiedswesen
Region:Deutschland
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