Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden gem. 78 a BetrVG

Die Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden, der Mitglied der Jugendvertretung oder des Betriebsrats ist, ist dem Arbeitgeber auch dann zumutbar, wenn die in Frage kommenden Arbeitsplätze mit Arbeitnehmern besetzt sind, die nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980; Nr 24)
Ort / Verlag / Datum:13.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Arbeitsrecht
34.038 Rechtsprechung
331.135 Kündigungsschutz
331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsräte
377 Berufsausbildung
331.116 Arbeitsverträge
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden, der Mitglied der Jugendvertretung oder des Betriebsrats ist, ist dem Arbeitgeber auch dann zumutbar, wenn die in Frage kommenden Arbeitsplätze mit Arbeitnehmern besetzt sind, die nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog