Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden gem. 78 a BetrVG
Die Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden, der Mitglied der Jugendvertretung oder des Betriebsrats ist, ist dem Arbeitgeber auch dann zumutbar, wenn die in Frage kommenden Arbeitsplätze mit Arbeitnehmern besetzt sind, die nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980; Nr 24)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Arbeitsrecht
34.038 Rechtsprechung 331.135 Kündigungsschutz 331.15 Betriebsverfassung 331.152 Betriebsräte 377 Berufsausbildung 331.116 Arbeitsverträge |
Region: | Deutschland
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Dokument Nr. A-023551 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |