Verfassungs-und verwaltungsrechtliche Probleme national gemischter Ehen

Für die Einbürgerung ausländischer Ehegatten Deutscher gilt der Grundsatz der Familieneinheit. Der Aufenthalt des ausländischen Ehegatten im Inland wird durch Art.6 I GG geschützt nur verfassungsrechtlich vorrangig gewährleistete Rechtsgüter können das Bleiberecht ausschliessen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1980)
VerfasserIn: Zuleeg, Manfred
Ort / Verlag / Datum:28.05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.62 Eherecht
3-054.6 Ausländer
342.71 Staatsbürgerschaftsrecht
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:Deutschland
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