Verfassungs-und verwaltungsrechtliche Probleme national gemischter Ehen
Für die Einbürgerung ausländischer Ehegatten Deutscher gilt der Grundsatz der Familieneinheit. Der Aufenthalt des ausländischen Ehegatten im Inland wird durch Art.6 I GG geschützt nur verfassungsrechtlich vorrangig gewährleistete Rechtsgüter können das Bleiberecht ausschliessen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 28.05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.62 Eherecht
3-054.6 Ausländer 342.71 Staatsbürgerschaftsrecht 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | Deutschland
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