Vertrauenshaftung für Versorgungszusage
Hat ein Hochschullehrer seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter im mit diesem geschlossenen Arbeitsvertrag die Zusatzversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zugesagt, so haftet der Hochschullehrer auf die Verschaffung dieser Versorgung persönlich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.17 Sozialleistungen, betriebliche 347.56 Haftpflicht, berufliche 340.142(094.9) Entscheidungen, höchstrichterliche 331.116 Arbeitsverträge |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-022644 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |