Die Rechtmässigkeit von polizeilichen Fahndungsmassnahmen unter Berücksichtigung des Datenschutzes

Zusammenfassend festzustellen, dass alles das, was die Polizei im Fahndungsbericht tagtäglich tut, auf wohlerwogenen Rechtsgrundlagen beruht und dass datenschutzrechtliche Vorschriften den Fahndungsmassnahmen nicht entgegenstehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1980; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:01.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.74 Polizei
342.721 Persönlichkeitsrecht
342.721 Datenschutz
343.85 Verbrechensverhütung
340.131 Rechtsstaat
351.78 Sicherheit, öffentliche
343.1 Strafprozessordnung
Region:Deutschland
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