Frist zur Anfechtung eines Arbeitsvertrages

Arbeitnehmer, die nicht unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen, sind nicht dazu verpflichtet, eine Anfechtung des Arbeitsvertrages innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des 4 KSchG gerichtlich überprüfen zu lassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung
340.142(094.9) Entscheidungen, höchstrichterliche
331.135 Kündigungsschutz
347.9 Prozessverfahren
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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