Frist zur Anfechtung eines Arbeitsvertrages
Arbeitnehmer, die nicht unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen, sind nicht dazu verpflichtet, eine Anfechtung des Arbeitsvertrages innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des 4 KSchG gerichtlich überprüfen zu lassen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
340.142(094.9) Entscheidungen, höchstrichterliche 331.135 Kündigungsschutz 347.9 Prozessverfahren |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-022143 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |