Das Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei personen-und verhaltensbedingten Kündigungen

Der Betriebsrat kann gem. 102 Abs. 3 BetrVG nicht nur betriebs-und personenbedingten, sondern auch verhaltensbedingten Kündigungen widersprechen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980; Nr 16)
VerfasserIn: Klebe, Thomas
Ort / Verlag / Datum:10.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
331.13 Kündigung
331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsräte
Region:Deutschland
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