Das Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei personen-und verhaltensbedingten Kündigungen
Der Betriebsrat kann gem. 102 Abs. 3 BetrVG nicht nur betriebs-und personenbedingten, sondern auch verhaltensbedingten Kündigungen widersprechen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980; Nr 16)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung 331.13 Kündigung 331.15 Betriebsverfassung 331.152 Betriebsräte |
Region: | Deutschland
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