AK: Verspätete Überweisung von Löhnen ist gesetzwidrig

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich muss auf Grund laufender Beschwerden der Betriebsräte feststellen, dass bedauerlicherweise von manchen Unternehmen die Löhne und Gehälter nicht rechtzeitig auf die Bankkonten der Arbeitnehmer überwiesen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Oberösterr Tagblatt (1980)
Ort / Verlag / Datum:13.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.21 Lohnauszahlung
061.1:331 AK: Oberösterreich
Region:Österreich
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