AK: Verspätete Überweisung von Löhnen ist gesetzwidrig
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich muss auf Grund laufender Beschwerden der Betriebsräte feststellen, dass bedauerlicherweise von manchen Unternehmen die Löhne und Gehälter nicht rechtzeitig auf die Bankkonten der Arbeitnehmer überwiesen werden.
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Veröffentlicht in: | Oberösterr Tagblatt (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.21 Lohnauszahlung
061.1:331 AK: Oberösterreich |
Region: | Österreich
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