22 VBG(Fassung vor der 24 GehG-Novelle)

Das VBG wollte mit der auf 18 GehG verweisenden Norm des 22 nicht einen konkreten individuellen Anspruch (auf Mehrleistungsvergütung), sondern nur die Rechtsgrundlage für die Erlassung genereller Normen zur Regelung von Mehrleistungsvergütungen schaffen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1980; Nr 3)
VerfasserIn: Waas, Hanns
Ort / Verlag / Datum:06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.084 Vertragsbedienstete
35.087.413 Beamte: Gehaltsformen
347 Zivilrecht
34.038 Rechtsprechung
347.991 Gerichtshof, oberster
Region:Österreich
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