22 VBG(Fassung vor der 24 GehG-Novelle)
Das VBG wollte mit der auf 18 GehG verweisenden Norm des 22 nicht einen konkreten individuellen Anspruch (auf Mehrleistungsvergütung), sondern nur die Rechtsgrundlage für die Erlassung genereller Normen zur Regelung von Mehrleistungsvergütungen schaffen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1980; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.084 Vertragsbedienstete
35.087.413 Beamte: Gehaltsformen 347 Zivilrecht 34.038 Rechtsprechung 347.991 Gerichtshof, oberster |
Region: | Österreich
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