Kein Pardon für die Mutter

Dieses Gesetz besagt nämlich, dass die Rechtspflegerausbildung nicht länger als drei Monate unterbrochen werden darf. Tatsache aber ist, dass die gesetzlich vorgeschriebene Schutzfrist für werdende Mütter vier Monate - acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes - beträgt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1980)
VerfasserIn: Ilsebill
Ort / Verlag / Datum:07.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
396.5 Frauenarbeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Dokument Nr. A-021459 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage