Auch Bulgarien erlaubt 'westliche' Joint ventures

Die Etablierung der Joint ventures ist in der Industrie, der Landwirtschaft, im Dienstleistungssektor und im Fremdenverkehr möglich. Es wird keine Grenze für die westliche Beteiligung gesetzt. Auch der Gewinntransfer unterliegt keine Beschränkungen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1980)
Ort / Verlag / Datum:07.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.745 Auslandsinvestitionen
382.14 Aussenhandelspolitik
382 Osthandel
Region:Bulgarien
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