Auch Bulgarien erlaubt 'westliche' Joint ventures
Die Etablierung der Joint ventures ist in der Industrie, der Landwirtschaft, im Dienstleistungssektor und im Fremdenverkehr möglich. Es wird keine Grenze für die westliche Beteiligung gesetzt. Auch der Gewinntransfer unterliegt keine Beschränkungen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.745 Auslandsinvestitionen
382.14 Aussenhandelspolitik 382 Osthandel |
Region: | Bulgarien
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