Finanzierungsmassnahmen zur Krisenabwehr in der Aktiengesellschaft

92 Abs.2 AktG schliesst die Befugnis und gegebenenfalls sogar die Pflicht ein, die Krise der Gesellschaft durch eine aussergerichtliche Sanierung zu überwinden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980; Nr 15)
VerfasserIn: Lutter, Marcus
Hommelhoff, Peter
Timm, Wolfram
Ort / Verlag / Datum:30.05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 Aktiengesellschaften
657.63 Wirtschaftsprüfung
338.984 Wirtschaftsplanung
657.37 Bilanzen
336.77 Investitionsfinanzierung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:92 Abs.2 AktG schliesst die Befugnis und gegebenenfalls sogar die Pflicht ein, die Krise der Gesellschaft durch eine aussergerichtliche Sanierung zu überwinden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog