Finanzierungsmassnahmen zur Krisenabwehr in der Aktiengesellschaft
92 Abs.2 AktG schliesst die Befugnis und gegebenenfalls sogar die Pflicht ein, die Krise der Gesellschaft durch eine aussergerichtliche Sanierung zu überwinden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980; Nr 15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.114.4 Aktiengesellschaften
657.63 Wirtschaftsprüfung 338.984 Wirtschaftsplanung 657.37 Bilanzen 336.77 Investitionsfinanzierung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 92 Abs.2 AktG schliesst die Befugnis und gegebenenfalls sogar die Pflicht ein, die Krise der Gesellschaft durch eine aussergerichtliche Sanierung zu überwinden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |