Finanzierungsmassnahmen zur Krisenabwehr in der Aktiengesellschaft
92 Abs.2 AktG schliesst die Befugnis und gegebenenfalls sogar die Pflicht ein, die Krise der Gesellschaft durch eine aussergerichtliche Sanierung zu überwinden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980; Nr 15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.114.4 Aktiengesellschaften
657.63 Wirtschaftsprüfung 338.984 Wirtschaftsplanung 657.37 Bilanzen 336.77 Investitionsfinanzierung |
Region: | Deutschland
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Dokument Nr. A-020581 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |