Schmiergelder als 'Betriebsausgaben'
Schmiergelder sind grundsätzlich als 'Betriebsausgaben' anerkannt. Für den Empfänger ist die Zahlung steuerpflichtig. Wird der Empfänger nicht genannt, ist der Betrag beim edlen Spender als Gewinn zu versteuern. Vielleicht wäre es das Klügste, die aktive Bestechung straffrei zu stellen. Da...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier (1980)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 09.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Mayr, Hans
|
Klassifikation: | 336.2 Steuerrecht
336.2.026 Steuerbegünstigungen 343.352 Bestechung: Beamte 343.53 Wirtschaftskriminalität |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|
Dokument Nr. A-019885 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |