Schmiergelder als 'Betriebsausgaben'

Schmiergelder sind grundsätzlich als 'Betriebsausgaben' anerkannt. Für den Empfänger ist die Zahlung steuerpflichtig. Wird der Empfänger nicht genannt, ist der Betrag beim edlen Spender als Gewinn zu versteuern. Vielleicht wäre es das Klügste, die aktive Bestechung straffrei zu stellen. Da...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1980)
VerfasserIn: Tschebull, Jens
Ort / Verlag / Datum:09.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Passive Person:Mayr, Hans
Klassifikation:336.2 Steuerrecht
336.2.026 Steuerbegünstigungen
343.352 Bestechung: Beamte
343.53 Wirtschaftskriminalität
Region:Österreich
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