Missbilligung als Betriebsbusse

Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1980; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:03.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.148 Disziplinarmittel: Arbeitnehmer
347.991 Höchstgerichte
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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