Konkurs der OHG und ihrer Gesellschafter : Insolvenzrecht

Obwohl die OHG einer juristischen Person nur angenähert ist, auf die sogar hilfsweise das Recht der konkursunfähigen bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft Anwendung findet (105 Abs.2 HGB), ist über das Vermögen einer OHG ein eigenes Konkursverfahren möglich.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1980)
Ort / Verlag / Datum:20.05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
347.72 Handelsgesellschaften
347.72 Gesellschaftsrecht
Region:Österreich
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