Gesamtversorgungssysteme im Versorgungsausgleich
In denjenigen Fällen, in denen zwei Versorgungen kein echtes Gesamtversorgungssystem bilden, gilt für jede einzelne Versorgungsform isoliert die jeweilige Berechnungsvorschrift des 1587 a ii BGB.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Familienrecht (1980; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
347.615 Unterhaltspflicht 347.61/.64 Familienrecht 362.17 Familienpolitik |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Dokument Nr. A-019747 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |