Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Die Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Ausbildung nach 76 Abs.3 BBiG erstreckt sich nur auf die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980; Nr 20)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Dokument Nr. A-019654 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |