Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Die Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Ausbildung nach 76 Abs.3 BBiG erstreckt sich nur auf die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:16.05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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