Inanspruchnahme der persönlich hafteden Gesellschafter einer Handelsgesellschaft (OHG oder KG) durch eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien wegen rückständiger Beiträge zur Sozialkasse
Für einen Rechtsstreit mit einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980; Nr 20)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 16.05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 34.038 Rechtsprechung 347.98 Gerichte: Zuständigkeit 347.998 Arbeitsgerichte |
Region: | Deutschland
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|
Dokument Nr. A-019652 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |