Haftung des Arbeitgebers für Richtigkeit des Arbeitszeugnisses
Hat der Aussteller eines Dienstleistungszeugnisses nachträglich erkannt, dass dieses grob unrichtig ist, und dass ein bestimmter Dritter Schaden zu nehmen droht dann haftet er für den Schaden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980; Nr 15)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331 Arbeitgeber 351.83 Arbeitsrecht 347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung 347.991 Höchstgerichte |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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