Pfändung einer Arbeitnehmer-Abfindung als Arbeitseinkommen

Von einem formularmässig erlassenen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss wird auch die Abfindung des Arbeitnehmers nach 9, 10 KSchG erfasst. Sie ist 'Arbeitseinkommen' im Sinne des 850 ZPO.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:20.05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.212 Lohnpfändung
347.427 Vollstreckung, gerichtliche
347.991 Höchstgerichte
331.23 Lohnformen
34.038 Rechtsprechung
347.9 Zivilprozessordnung
331.135 Kündigungsschutz
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Von einem formularmässig erlassenen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss wird auch die Abfindung des Arbeitnehmers nach 9, 10 KSchG erfasst. Sie ist 'Arbeitseinkommen' im Sinne des 850 ZPO.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog